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Leseprobe:
Kapitel 2: Postwertzeichen, Probeheftchen
Die Benutzung der Andreaskreuze und ReklameanhÀnger auf den Vorderseiten von Postsendungen ist untersagt, was einer Empfehlung des Weltpostvereins entspricht. Kommen
derartige Zusammendrucke dennoch auf den Sendungen zur Verwendung, so sind sie von der Postbeförderung auszuschlieĂen. Dies fĂŒhrt "aber mehrfach zu einer abfĂ€lligen Beurteilung seitens des Publikums",
als Konsequenz soll deshalb auf die ReklameanhÀnger ab Heft 9 ganz verzichtet werden. Da die Fa. Haasenstein & Vogler jedoch einige ReklameflÀchen des nÀchsten Heftes schon verkauft hat, wird ausnahmsweise
eine letzte Auflage (Heft 11) mit ReklameanhÀngern genehmigt.
Abb. 2.24: Probeheftchen
Die Markenheftchen lassen sich in einzelne Heftgruppen unterteilen, deren Unterscheidungsmerkmal der Nominalbetrag bzw. Verkaufspreis bildet. Innerhalb dieser Gruppen wird teilweise eine fortlaufende
Nummer, die sog. Ordnungsnummer, vergeben. "Der Firma fĂŒr ihre Werbearbeiten aber (ist die Angabe der Ordnungsnummer) erwĂŒnscht, weil sie dann in der Lage ist, AuftrĂ€ge fĂŒr eine im voraus durch
Nummern gekennzeichnete Auflage anzunehmen." (RD 25.6.12) Somit bleiben die Ordnungsnummern nur den mit Reklamen versehenen Heftchen vorbehalten. Diese KennzeichÂnung befindet sich auf der
Deckelvorderseite links unten. Neben der Ordnungsnummer lĂ€Ăt sich auch anhand der Hausauftragsnummer (HAN), dies gilt insbesondere fĂŒr die Hefte 15-35, eine Differenzierung vornehmen.
Eine HAN wird erstmals in Heft 13 auf H-Blatt 8 (im Rand: 3195.12) vergeben und findet sich in allen folgenden Heftchen. Die einzige Ausnahme bildet, sofern die Nummer in den anderen FĂ€llen nicht dem
Heftchenschnitt zum Opfer fÀllt, das Heft 36, welches nur ohne HAN bekannt ist." Die HAN befinden sich nur auf einem H-Blatt eines jeden Heftchens, genaue Plazierung siehe [40].
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