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Leseprobe:

Kapitel 2: Postwertzeichen, Probeheftchen

 Die Benutzung der Andreaskreuze und ReklameanhĂ€nger auf den Vorderseiten von Postsendungen ist untersagt, was einer Empfehlung des Weltpostvereins entspricht. Kommen derartige Zusammendrucke dennoch auf den Sendungen zur Verwendung, so sind sie von der Postbeförderung auszuschließen. Dies fĂŒhrt "aber mehrfach zu einer abfĂ€lligen Beurteilung seitens des Publikums", als Konsequenz soll deshalb auf die ReklameanhĂ€nger ab Heft 9 ganz verzichtet werden. Da die Fa. Haasenstein & Vogler jedoch einige ReklameflĂ€chen des nĂ€chsten Heftes schon verkauft hat, wird ausnahmsweise eine letzte Auflage (Heft 11) mit ReklameanhĂ€ngern genehmigt.

Abb. 2.24: Probeheftchen

Die Markenheftchen lassen sich in einzelne Heftgruppen unterteilen, deren Unterscheidungsmerkmal der Nominalbetrag bzw. Verkaufspreis bildet. Innerhalb dieser Gruppen wird teilweise eine fortlaufende Nummer, die sog. Ordnungsnummer, vergeben. "Der Firma fĂŒr ihre Werbearbeiten aber (ist die Angabe der Ordnungsnummer) erwĂŒnscht, weil sie dann in der Lage ist, AuftrĂ€ge fĂŒr eine im voraus durch Nummern gekennzeichnete Auflage anzunehmen." (RD 25.6.12) Somit bleiben die Ordnungsnummern nur den mit Reklamen versehenen Heftchen vorbehalten. Diese Kennzeich­nung befindet sich auf der Deckelvorderseite links unten. Neben der Ordnungsnummer lĂ€ĂŸt sich auch anhand der Hausauftragsnummer (HAN), dies gilt insbesondere fĂŒr die Hefte 15-35, eine Differenzierung vornehmen. Eine HAN wird erstmals in Heft 13 auf H-Blatt 8 (im Rand: 3195.12) vergeben und findet sich in allen folgenden Heftchen. Die einzige Ausnahme bildet, sofern die Nummer in den anderen FĂ€llen nicht dem Heftchenschnitt zum Opfer fĂ€llt, das Heft 36, welches nur ohne HAN bekannt ist." Die HAN befinden sich nur auf einem H-Blatt eines jeden Heftchens, genaue Plazierung siehe [40].