|
zurĂŒck:Klick hier
Leseprobe:
Kapitel 3: Germania-Ausgaben, Michel-Nr. 85 PFÀ, sog. Cölner PostfÀlschung
Unter dem 3.1.1916 meldet die OPD Cöln dem Reichspostamt erstmals das Vorkommen von gefÀlschten 5 Pfg.-Marken (Abb. 3.18), die nach Hinweisen von Zeugen von zwei weiblichen Personen in den Verkehr
gebracht werden. Bereits drei Tage spÀter können sowohl die beiden Frauen als auch der FÀlscher selbst verhaftet sowie die verwendeten Klischees beschlagnahmt werden. Der FÀlscher wird durch Hinweis seiner
Wirtin, bei der er sich unter falschem Namen einquartiert hat, verraten. Bei dem FĂ€lscher handelt es sich um den wegen Fahnenflucht bereits vorbestraften Versicherungsbeamten Andreas Thomas, bei den beiden Frauen
um die Schwestern Anna und Sibilla Uhlenbroch.
 |
"Die Herstellung der Falschdrucke, die der Angeschuldigte schon lĂ€ngere Zeit geplant hatte, geschah in folgender Weise: Aus der in einer 5ÂPf.-Postkarte eingedruckten Marke schnitt der
Angeschuldigte Thomas zunĂ€chst das Germaniabild aus der Verzierung, sodann die Verzierung selbst heraus. BezĂŒglich beider gab er den Auftrag zur Anfertigung des Druckstockes, und zwar
bezĂŒglich des Germaniabildes bei der graphischen Kunstanstalt von Hermann Kiehne ( ... ), bezĂŒglich der Verzierung (des Randes) bei der Rheinischen Klischeefabrik G.m.b.H. ( ... ). Das
Germaniabild hatte er mit einer einfachen Randlinie, innerhalb deren oben die Worte "Schutzmarke" und unten die Buchstaben "D.R.No.W.Z..Z standen, versehen, wÀhrend rechts und
links je eine KornĂ€hre eingezeichnet war. Dabei gab er dem GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Firma Kiehne ( ... ) an, daĂ er sich die Schutzmarke auf dem Patentamt eintragen lassen wolle. Nach etwa 14 Tagen
holte Thomas den Druckstock, eine Platte mit 20 Germaniaköpfen ab. Einige Zeit spÀter kam die Angeschuldigte Anna Uhlenbroch zur Firma Kiehne, bemÀngelte die LinienzÀhnung und
AusfĂŒhrung des Kopfes und brachte einen neuen Entwurf, dessen sorgfĂ€ltigste AusfĂŒhrung sie verlangte.â
(...)
Nach Annahme des SachverstĂ€ndigen hat er im gĂŒnstigsten Falle etwa fĂŒr 500 Mark gefĂ€lschte Postwertzeichen hergestellt; mit der Ausgabe ist um Weihnachten 1915 begonnen worden.
Thomas gesteht im Wesentlichen die Tat zu. Er will fĂŒr etwa 50 Mark falsche Marken hergestellt haben, fĂŒr 2530 M seien davon verkauft worden. (Anklageschrift vom 4.3.1916).
Dass offensichtlich doch einige Exemplare` in den Verkehr gebracht werden können, ist eigentlich verwunderlich, da die Marken eine derart primitive AusfĂŒhrung âsiehe 52- zeigen, dass sie als
FĂ€lschungen eigentlich sofort zu erkennen sind. Thomas wird am 11.4.1916 zu 2 Jahren, Anna Uhlenbroch zu 6 Monaten und Sibilla Uhlenbroch
zu 2 Wochen GefÀngnis verurteilt. "Bei der Anna Uhlenbroch, wie auch der Sibilla Uhlenbroch kommt erheblich strafmildernd in Betracht, daà erstere offenbar ganz unter dem Einfluà ihres
Liebhabers, letztere unter dem EinfluĂ der Schwester gehandelt hat.â (Urteil des Landgerichts Cöln vom 11.4.1916)
|