Deutsche Kolonien: „Sorte II“ wirklich überflüssig?
Der neue MICHEL-Spezial 2006 mit dem neu bearbeiteten Kolonial-Teil ist mittlerweile einige Wochen alt und viele Sammler und Händler dürften zwischenzeitlich Zeit und Muße gehabt haben, sich etwas ausführlicher mit dieser Neubearbeitung zu beschäftigen. Auch wenn aufgrund eines am Ende doch knappen Zeitplans nicht mehr alle notwendigen Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet werden konnten, was zum Beispiel zu einigen falschen Abbildungen oder Zahlendrehern geführt hat, ist die Bearbeitung insgesamt mit viel Zustimmung aufgenommen worden - nicht nur von den (Spezial-)Sammlern!

Dennoch gibt es einige Stimmen, die sich mit Nachdruck zu Wort melden und die komplette Neubearbeitung im wesentlichen als misslungen betrachten bzw. stark kritisieren (zuletzt im APHV-Magazin Nr. 7/8, S. 45). Und dies - so unwahrscheinlich es klingt - im wesentlichen aufgrund zweier Details. Es ist zwar verständlich, dass eine derart umfassende Neubearbeitung nicht alle Beteiligten (mit ihren je unterschiedlichen Interessen) glücklich machen kann. Dass aber die Diskussion von einigen wenigen auf zwei Punkte verengt wird, ist nicht nur ärgerlich, sondern alles andere als sachdienlich - insbesondere hinsichtlich der Sammler und Händler, die sich mit diesem Gebiet nur am Rande befassen und durch die Kritik einen völlig falschen Eindruck bekommen.

Deshalb soll mit diesem Artikel noch einmal klar gestellt werden, warum die beiden kritisierten Punkte - Preisreduktion bei zwei Standardwerten und die Einführung einer Sorte II bei bestimmten Abstempelungen - in der jetzt vorliegenden Form veröffentlicht wurden.

Der MICHEL-Neusatz sollte, da eine 1:1 Abbildung der Marktpreise bei dem heutigen volatilen Markt kaum gelingen dürfte, im wesentlichen eine ENTZERRUNG des Preisgefüges bringen - dies war eine der grundlegenden Vorgaben. Das heißt: zu hoch bewertete Stücke sollten herab gesetzt und zu niedrig bewertete Stücke sollten herauf gesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist es erstaunlich, dass niemand (!) die heraufgesetzten Positionen kritisiert hat, von denen es immerhin eine nicht unerhebliche Menge gibt. Dass aber bei dieser Maßnahme auch Preise zurück genommen werden mussten, liegt in der Natur der Sache. Von diesen Positionen stehen besonders zwei Marken in der Kritik: die MICHEL Nr. 13 der Deutschen Post in China und die MICHEL Nr. 25 von Kamerun. Letztere wurde in den vergangenen Jahren auf Auktionen oft angeboten und bei ca. 1500,- - 1800,- Euro zugeschlagen, wobei die Grenzwerte - je für Stücke in einwandfreier Erhaltung - zwischen 1.150,- und 2050,- lagen (je zzgl. Aufgeld). Diese Spanne entspricht dem für hochwertige Marken angepeilten Preiskorridor von 40 % - 50 % des MICHEL-Preises von jetzt 4.800 MEuro. Die Reduktion ist deshalb als absolut marktgerecht anzusehen!

Die MICHEL Nr. 13 ist ebenfalls herab gesetzt worden und hauptsächlich an ihr entzünden sich die Kritiker. Es handelt sich bei diesem Wert zwar zweifellos um eine „Schlüssel-Marke“ der Deutschen Kolonien, jedoch sollte man sich von der Vorstellung verabschieden, es handle sich - wie oft beschrieben - um eine extrem seltene Rarität. Auch wenn manch einer über eine Registratur die Nase rümpfen mag, „Erfahrung“ oder „Gefühl“ in Bezug auf das Aufkommen einer Marke hilft hier kaum weiter. Nur aufgrund der in den letzten 15 Jahren aufgebauten Registratur des Autors, die Stücke aus bis heute nahezu 4.500 ausgewerteten Auktionen enthält, ist eine halbwegs konkrete Mengenangabe möglich. Man wird sich also angesichts der Menge von über 150 gebrauchten Stücken wohl oder übel von der Vorstellung einer „Weltseltenheit“ verabschieden müssen.

Neben der zahlenmäßigen Seltenheit spielt sicherlich auch die Beliebtheit/Bekanntheit einer Marke/Ausgabe eine nicht unwichtige Rolle, da sich diese aber kaum messbar in einem Katalogpreis ausdrücken lässt, bleibt nur übrig, das Verhältnis zu anderen, ähnlich bedeutenden Marken zu untersuchen. So wird zum Beispiel die Deutsch-Ostafrika MICHEL Nr. 38 - in der internationalen Philatelie auch keine Unbekannte - bei einer registrierten Stückzahl von zurzeit 47 gebrauchten Exemplaren mit 30.000,- MEuro bewertet. Auch der direkte Vergleich mit den bisher registrierten Mengen der MICHEL Nr. 12 und 14 der Deutschen Post in China legt eine andere als die bisherige Preisfestsetzung nahe: Von beiden Michel-Nr. sind je etwa 300 gebrauchte Stücke bekannt, sodass hier die Preise angeglichen werden mussten (6.000,- MEuro für Sorte I) - die bisherige Preisrelation entsprach dem tatsächlichen Vorkommen ebenfalls in keiner Weise! Und wenn eine Marke wie die MICHEL Nr. 25 von Kamerun bei über 430 bekannten, gebrauchten Exemplaren mit nicht mehr als 4.800,- MEuro (korrekt) bewertet wird, was ist der gerechte Preis für eine gebrauchte MICHEL Nr. 13 der Deutschen Post in China? Aufgrund der Mengenverhältnisse jedenfalls dürfte der heutige Preisansatz nicht völlig daneben liegen! Interessanterweise entspricht - was die Standardwerte dieser Ausgabe betrifft - die heutige Preisfestsetzung im Verhältnis den MICHEL-Angaben aus Mitte der 70er-Jahre - bevor die einsetzende Spekulation im Briefmarkenmarkt die Preise insbesondere der MICHEL Nr. 13 innerhalb weniger Jahre überproportional veränderte!

Da aber weder die Sachbearbeiter der ArGe noch die MICHEL-Redakteure, sondern letztlich der Markt entscheidet, welchen Preis er - auch aufgrund der neuen Sachlage - für diesen Wert zu zahlen bereit ist, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Jeder sachkundige Sammler wird sich - gerade in dieser Preisklasse - aber weder von einem „zu hohen“ noch einem „zu niedrigen“ MICHEL-Preis vom Kauf abhalten lassen. Zudem heißt die heutige Preisfestsetzung ja keineswegs, dass nötige Anhebungen für alle Zeiten ausgeschlossen sind!

In Bezug auf Preisanhebungen sei nur am Rande darauf verwiesen, dass - abgesehen von der vollgültigen Aufnahme der Kehrdrucke, die vorher lediglich als „Mache“ bezeichnet wurden - bei den China-Handstempeln die Preise der postfrischen Werte und die der Stücke auf Ganzstück dem Markt folgend fast allesamt und meist deutlich angehoben wurden! Auch ein Grund zur Kritik?

Doch nun zum zweiten Punkt, dem eigentlichen „Aufhänger“ dieses Artikels: der Einführung einer so genannten Sorte II. Um auch dem Leser, der sich nicht intensiv mit diesem Thema beschäftigt, einen Einstieg in den Sachverhalt zu ermöglichen, sei nachfolgend die Definition dieser Sorte II nach MICHEL-Spezial 2006 (S. 553) wiedergegeben: „Auf bestimmten Ausgaben wurden jedoch auch Abstempelungen aus Gefälligkeit abgeschlagen, die nicht mehr zeitgerecht angebracht werden konnten (...). Um ein vermeintlich korrektes Datum vorzutäuschen, wurden die Datumsangaben im Stempel zurück gestellt bzw. verändert. Derartige Machenschaften sind von etlichen Ausgaben in zum Teil erheblichen Umfang (z.B. Marianen) bekannt. Da ein Großteil dieser Entwertungen jedoch mit dem Originalstempel auf den Originalmarken innerhalb der Kursgültigkeit der Marken angefertigt wurde, ist für derartige Abstempelungen der Sorte II die Spalte O eingeführt worden.“

Erstaunlicherweise wird - neben den Preisen für die beiden genannten Marken - gerade die Einführung dieser Stempelkategorie in den MICHEL kritisiert. Dabei ist die Einführung der Sorte II - dass sei deutlich betont - keine Erfindung des MICHEL. Schon in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts kommt diese Kategorie auf. Mit der Bearbeitung der Deutschen Kolonien und Auslandspostämter durch den bis heute bedeutendsten Forscher dieses Gebietes, Albert Friedemann, wurde erstmals im Januar 1909 in den von ihm herausgegebenen „Philatelistischen Berichten“ (Nr. 20) eine Sorteneinteilung von Abstempelungen eingeführt. Diese Einteilung betraf die Marken der Marianen mit der Abstempelung „SAIPAN“.

Die wenigen Inseln dieses Gebietes waren nur von einer Handvoll Weißer bewohnt, unter ihnen der Bezirksamtmann Georg Fritz. über dessen Bruder Karl Fritz aus Alzey wurde - den Platz an der Quelle monopolartig ausnutzend - fast der gesamte deutsche Briefmarken-Händlermarkt bedient. Nun ist verständlich, dass die Nachfrage nicht nur durch das Versenden von frankierten Briefen zu decken war (Abb. 1). Es wurden deshalb auch größere Papierbögen mit den Marken beklebt und - um nicht immer dasselbe Tagesdatum abzuschlagen - mit verschiedenen Tageseinstellungen gestempelt (Abb. 2). Dummerweise sind dafür Tageseinstellungen gewählt worden, die aufgrund der verschiedensten Ereignisse (bekanntes Lieferdatum der zweiten Ausgabe mit steilem Aufdruck) oder Kennzeichen (zeitweise Verwendung der alten Jahreszahl „99“ durch Entfernen der Anstriche zu „oo“, Verschmutzungen des Stempels) als nicht zeitgerecht nachgewiesen werden konnten. Da diese Entwertungen im wesentlichen aber während der Kurszeit der Marken vorgenommen wurden, sind sie von der Sammlerschaft auch anerkannt worden, allerdings mit mehr oder weniger deutlichen Preisabschlägen (in der Regel 50 %). Während die ersten Bearbeitungen dieses Gebietes noch acht verschiedene Sorten unterschieden, begnügt man sich heute mit zwei Sorten (vgl. Ernst Einfeldt: Stempel Saipan 1899 - 1901, Dreieich 1995) - die ebenfalls noch verwendeten Sorten III und IV entsprechen dabei den bei anderen Gebieten verwendeten Kategorien „Rückdatierung (außerhalb der Kurszeit)“ bzw. „vorschriftswidrige Abstempelung“.

Mit fortschreitender Forschung sind weitere, ähnlich gelagerte Fälle bekannt geworden, so zum Beispiel bei Lamu und den Karolinen (u.a. „YAP 6/11 99“ und „7/12 99“). Wie die nicht zeitgerechten Entwertungen der Marianen sind auch deren Abstempelungen von den jeweiligen Prüfern immer entsprechend geprüft/attestiert worden. Da es bisher allerdings nur je gebietsspezifische Definitionen und Abgrenzungen gegeben hat, sollte mit der Bearbeitung des Kolonialteils des MICHEL-Spezial 2006 auch eine einheitliche, für alle Gebiete geltende Regelung herbei geführt werden.

Im Zuge dieser Vereinheitlichung wurden im übrigen auch die Kategorien der Lamu-Abstempelungen geändert. Die bisherige (teils umstrittene) Abgrenzung zwischen Bedarfs- und Sammlerabstempelungen bei diesem Gebiet konnte aus systematischen und inhaltlichen Gründen nicht mehr aufrecht erhalten werden. Bedarfsmäßige Entwertungen und solche für Sammler sind - nicht zuletzt aufgrund der Prüfordnung - gleich zu behandeln (eine individuelle Bevorzugung der einen oder anderen Verwendungsart durch den Sammler musste in diesem Rahmen unberücksichtigt bleiben!). Wenn man bedenkt, dass - den damaligen Vorlieben der Sammler entsprechend - ein Großteil der kolonialen Abstempelungen aus klaren und sauberen Entwertungen auf weißen Briefstücken besteht, eine wichtige grundlegende Festlegung. Denn mit dieser Vorgabe wird indirekt auch der schleichenden Abwertung solcher „Gefälligkeitsabstempelungen“, also der häufiger - oft sogar ausschließlich - vorkommenden Sammlerabstempelungen entgegen gewirkt! Ein Grund zur Kritik?

Dass es auch bei den China-Handstempeln (MICHEL Nr. 8 - 14 und I - IV) Entwertungen gibt, die als nicht zeitgerecht eingestuft werden müssen, ist nicht erst seit heute bekannt. Schon Albert Friedemann hat deutliche Zweifel geäußert: „Es kommen jetzt unter anderem auch alle Werte der Tientsin-Ausgabe: abgestempelt „Tientsin 1.1.01.“ in Mengen in den Handel; der Aufdruck „China“ ist echt, aber die Marken sind unserer Ueberzeugung nach nicht an diesem Tage gestempelt, sondern unter Rückdatierung des Stempels erst 3 - 4 Monate später.“ (Illustriertes Briefmarken-Journal 1902, S. 471) (Abb. 3 ) Diese Zweifel sind nochmals in den 60er-Jahren wiederholt worden (Berichte für Kolonialbriefmarkensammler 1957, Heft 16, S. 245 ff.) und auch Hans Bothe, einer der großen Kenner der Kolonial-Philatelie, hat sich in einem Artikel (in: Der Deutsche Kolonialsammler, April 1968, Nr. 8, S. 1 ff.) dazu geäußert und entsprechende Nachweise geführt: „Wir kennen den Stempel Tientsin vom 1/1.01 mit teils beträchtlichen Unterschieden:
  1. Als normalen Abschlag mit dem üblichen schrägen Datumsstrich.
  2. Ohne Datumsstrich zwischen Tages- und Monatszahl.
  3. Mit einem sehr kurzen dicken Datumsstrich, der als kopfstehend bzw. verkehrtherum eingesetzter Datumsbolzen anzusehen ist.“ (Abb. 4)
Und weiter heißt es: „(Es) bleibt die Frage, wie das Datum 1/1.01 von Tientsin einzuordnen ist, noch offen. Man kann nicht kurzerhand eine Rückdatierung als Fälschung abtun. Es ist andererseits aber auch keinesfalls eine vollwertige Abstempelung. Auch mit der Bezeichnung „philatelistische Gefälligkeits-Abstempelung“ ist dieses Datum nicht richtig eingestuft. Ich schlage vor, daß der 1/1.01 auf Tientsin-Handstempeln mit der Hälfte der üblichen Michelbewertungen taxiert wird.“

In der 2004 erschienenen Publikation „Die Handstempelaufdrucke von Tientsin“ des Autors werden diese Thesen nochmals einer breiteren öffentlichkeit vorgestellt und mit weiteren Schlussfolgerungen aus der Registratur untermauert. Nach heutigem Kenntnisstand muss man davon ausgehen, dass mindestens die Daten „1/1 01“ (lt. Bothe sog. „Tientsiner Schnapsdatum“) und „27/1 01“ („Kaisers Geburtstag“) nicht zeitgerecht abgeschlagen sind. Zwei größere Auszählungen aus den Jahren 1958 und 1968 durch die Arbeitsgemeinschaft, die sich mit heutigen Unterlagen decken, zeigen für die beiden in Frage stehenden Datumseinstellungen ein auffälliges Verhältnis. In der genannten Publikation heißt es dazu: „Vergleicht man die Prozentzahlen der beiden Datums-Zählungen und setzt sie in ein Verhältnis, so fällt auf, dass dieses ungefähr 3 zu 2 beträgt („1/1 01“ zu „27/1 01“). Geht man nun von der Möglichkeit aus, dass die drei verschiedenen Zustände der Tages- und Monatsangabe je einer (etwa gleich hohen) Auflage entsprechen, so erklärt sich auch, warum vom „27/1 01“ nur zwei Zustände bekannt sind.“ Ein Belegstück von diesem Datum mit kurzem Strich ist bisher noch nicht bekannt geworden.

Dass gewichtigste Argument jedoch bildet die Tatsache, dass vom „1/1 01“ und „27/1 01“ keine ordnungsgemäß durch die Post gelaufenen Ganzstücke bekannt geworden sind. Im Gegenteil: Die Ganzsachen P 9 mit Entwertung vom „1/1 01“ sind nach Friedemann, dem die Karten erst unbeschriftet und nach Ablehnung der Prüfung mit Adressen versehen vorgelegen haben, allesamt nachträglich beschriftet (Abb. 5 und 6)

Diese Ausführungen stellen eines klar: Die Diskussion um nicht zeitgerechte Abstempelungen bei den Deutschen Kolonien und Auslandspostämtern ist schon sehr alt, die Kategorie der Sorte II keine heutige Erfindung! Die Einteilung in verschiedene Stempel-Kategorien ist von den informierten Sammlern und vom seriösen Fachhandel auch ohne Veröffentlichung im MICHEL nachvollzogen worden. Wenn man nun die Einführung dieser Sorte II ohne konkrete inhaltliche Anhaltspunkte kritisiert oder zur Diskussion stellt, diese Sorte II wieder aus dem MICHEL zu streichen, kann dies doch nur bedeuten, dass ein Großteil der Sammler von diesem Wissensstand abgeschnitten werden soll!

Gerade dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Sammler deutscher Kolonialpostwertzeichen, Thomas Knell, war es deshalb ein wichtiges Anliegen diese Sorte II einzuführen. Zum einen, weil sie schon seit langem in der Prüfpraxis verankert ist und zum anderen, weil diese Unterteilung sich auch in einem wertmäßigen Unterschied niederschlägt, was immer wieder zu Beschwerden von getäuschten Sammlern geführt hat.

Es kann deshalb keinen Irrtum geben: Es wurde höchste Zeit, dass auch der MICHEL als entscheidende Instanz endlich klar und deutlich die lange vorhandenen Informationen einer breiten Sammlerschaft zur Verfügung stellt!

Ich danke Thomas Knell für die Anregung zu diesem Artikel und seine volle inhaltliche Unterstützung sowie Carsten Brekenfeld für die kritische Durchsicht des Manuskripts!

(Der Artikel erschien 2006 in „APHV-magazin, Heft 11, S. 17 ff., „Deutsche Briefmarken-Revue“, Heft 11, S. 51 f., und „Deutsche Briefmarken-Zeitung“, Heft 24, S. 20 f.)

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